Hausordnung
(Stand Januar 2022)
Grundgedanken für ein gutes Zusammenleben
Jeder Mensch ist einzigartig. Deshalb haben jedes Kind und jeder Erwachsener
einen unersetzbaren Wert und eine eigene Würde (Jenaplan-Basisprinzip 1).
In unserem Jenaplanhaus leben, lernen und arbeiten wir in einer großen
Gemeinschaft, in der jedes Mitglied der Schulgemeinde in seiner Einzigartigkeit und
seiner gleichen Verschiedenheit wertgeschätzt und verstanden werden möchte. Zur
Schulgemeinschaft gehören alle Kinder, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen,
Mitarbeiter/innen im Sekretariat und alle Menschen, die im Jenaplanhaus arbeiten.
Durch das Einhalten von festen Regeln und Ordnungsprinzipien trägt jedes Mitglied
der Schulgemeinde dazu bei, dass wir uns in unserer Gemeinschaft wohlfühlen.
Es gelten folgende allgemeine Regeln des Zusammenlebens in unserem
Jenaplanhaus:
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Ich achte auf alle Kinder und Erwachsene und ihr Eigentum.
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Ich bin pünktlich und gut vorbereitet.
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Ich höre zu und lasse die Anderen ausreden.
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Ich arbeite sorgfältig und leise.
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Wir helfen uns gegenseitig.
Konkrete Regeln:
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Ich gehe um 07:45 Uhr pünktlich auf dem Schulhof, den Spielplatz betrete ich nicht.
Eine Ausnahme bilden die Frühhortkinder, sie gehen durch denGlastreppeneingang.
- In den Hofpausen verlasse ich zügig das Schulgebäude und gehe auf den
Schulhof.
- Ich verlasse nach dem Unterricht zügig das Schulgelände, melde mich im Hort
an oder gehe selbstständig zur Bushaltestelle vor der Schule.
- Ich benutze, den mir zugewiesenen Garderobenschrank. Den
Garderobenschrank mache ich zu und lege dort nur meine Kleidung und
Sporttasche hinein. Ich schaue in keinen fremden Garderobenschrank.
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Von Oktober bis Ostern wechsle ich die Schuhe (Hortkinder 2 Paar
ganzjährig).
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Fenster und Brandschutztüren bedienen nur die Erwachsenen.
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Die Turnhalle und Fachräume betrete ich nur in Begleitung eines
Erwachsenen.
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Ich nutze die nächstgelegene Toilette und halte diese sauber.
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Durch das Schulhaus gehe ich langsam.
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Die Benutzung des Handys und Smartwatches ist auf dem Schulgelände
untersagt – dürfen nur in der Schulmappe ohne Klingelton sein.
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Smartuhren dürfen während des Schulbetriebs nicht getragen werden.
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Es gilt ein Spielzeugverbot während der Unterrichtszeit
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Ich steige am Tor vom Fahrrad ab, schiebe es auf das Schulgelände und stelle dies in den Fahrradständer.
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Um sämtliche Beetanlagen (Sträucher, Hecken) laufe ich herum.
- Die Klettermauer darf ich nicht übersteigen und ich benutze sie auf der langen
Seite.
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Die Sprunggrube betrete ich nur während des Sportunterrichts.
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Ich klettere nicht auf Zäune im Schulgelände.
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Den Fahrstuhl benutze ich nur mit Genehmigung/Begleitung eines
Erwachsenen.
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Schulsachen und Kleidung nehme ich nach dem Schulschluss mit in den
Hort/nach Hause.
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Trinkwasserspender benutze ich nur mit Becher/Trinkflasche.
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Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot.
- Der Genuss von Energydrinks ist nicht gestattet.
Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Hausordnung
Erziehungsmaßnahmen bei kleineren Verstößen
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Ermahnung 1
- persönliches Gespräch oder Gespräch im Kreis (Konfliktschlichtung) -
Ermahnung 2
- Information an die Eltern/Gespräch mit den Eltern
(Handyregel: Wegnahme des Handys, bei Wiederholung Abholung durch Eltern) -
Ermahnung 3
- Vorladung vor den Schülerrat - gemeinnützige Tätigkeit -
Ermahnung 4 (Ordnungsmaßnahmen treten in Kraft)
Ordnungsmaßnahmen
Verantwortlichkeit: Stammgruppenleiter, Schulleiterinnen
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schriftlicher Verweis durch Stammgruppenleiter
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schriftlicher Verweis durch die Klassenkonferenz
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Wechsel in eine andere Stammgruppe
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vorübergehender Ausschluss vom Unterricht oder von schulischen
Veranstaltungen (sofortiger Ausschluss bis 3 Tage durch die Schulleiterin oder
angekündigter Ausschluss bis 2 Wochen, Verpflichtung: Stoff nachzuarbeiten)
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Überweisung in eine andere Schule
Verabschiedung durch die Lehrerkonferenz: 17.01.2022